Die Rechtsgebiete
Alle unsere Rechtsanwälte sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, denn nur so können wir Ihnen eine fundierte Beratung und Vertretung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten anbieten.
Durch Klick auf das jeweilige Fachgebiet können Sie Näheres zu unserem Arbeits-Spektrum erfahren.
Arbeitsrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir beraten dabei nicht erst, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, sondern bereits im Vorfeld, da hier nicht selten bereits entscheidende Fehler begangen werden, die bei kompetenter Unterstützung vermieden werden können.
Kollegium Völker ist Ansprechpartner für Arbeitgeber, insbesondere bei der individuellen Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, von Betriebsvereinbarungen und -ordnungen sowie der Vorbereitung und Formulierung einer Abmahnung bzw. Kündigung. Zugleich vertreten wir Arbeiter, Angestellte, Ärzte und Geschäftsführer bei der Prüfung und Ausgestaltung des Arbeitsvertrags, bei Abmahnungen, Änderungs- und Beendigungskündigungen, um nur einige der zentralen Tätigkeitsfelder aufzuführen.
Wir informieren umfassend, zeigen Ihnen für Ihr Anliegen die verschiedenen rechtlichen und taktischen Möglichkeiten auf und erarbeiten die für Sie beste Lösung, um entweder einen Rechtsstreit zu vermeiden oder die Prozesschancen nachhaltig zu verbessern.
Wenn die Sache gerichtlich ausgetragen werden muss, übernehmen wir die Prozessvertretung vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Bank- und Kapitalanlagerecht
Im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts vertreten wir deutsche und ausländische Kreditinstitute sowie im In- und Ausland ansässige Privat- und Geschäftskunden von Banken oder anderen Finanzdienstleistern.
Zu den von Kollegium Völker regelmäßig bearbeiteten Aufgaben gehören dabei:
- die Geltendmachung und Durchsetzung von Darlehensansprüchen in und ausländischer Kreditgeber
- die Realisierung von Kreditsicherheiten im Sicherungsfall (Bürgschaften, Grundpfandrechte, Mobiliarsicherheiten) bzw. die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen aus solchen Sicherheiten
- die Beratung und Vertretung im Falle von Scheckkarten oder Kreditkartenmissbrauch
- die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung
- der Widerruf und die Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
Privates Baurecht
Der Bereich des privaten Baurechts ist regelmäßiges Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei. Wir vertreten dabei ebenso am Bau beteiligte Unternehmen und Handwerksbetriebe wie Auftraggeber und Erwerber von Immobilien.
Bauprojekte sind häufig komplexe Verfahren, die bereits im Vorfeld von rechtlicher Beratung und Gestaltung profitieren. Streitigkeiten lassen sich hierdurch in vielen Fällen vermeiden oder in ihren Auswirkungen in deutlich engeren Grenzen halten.
Kollegium Völker berät und vertritt in allen klassischen Bereichen des privaten Baurechts, insbesondere bei
- Entwurf und Prüfung von Vertragswerken und Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie z.B. Auftragsbedingungen von Unternehmen des Handwerks, Bauverträgen mit Generalunternehmern oder Bauträgern, Vertragswerken des Baustoffhandels, Architekten und Ingenieurverträgen
- Verfolgung und Durchsetzung von Werklohnansprüchen der Unternehmer
- Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungs und Schadensersatzansprüchen gegen Baubeteiligte sowie Abwehr entsprechender, unbegründeter Ansprüche
- Beweissicherung im Wege selbständiger Beweisverfahren
- Schieds- und Schiedsgutachterverfahren
Deutsch-französischer Rechtsverkehr
Kollegium Völker ist in besonderem Maße den deutsch-französischen Rechtsbeziehungen verbunden. Mit keinem anderen Land außerhalb Deutschlands bestehen intensivere berufliche Kontakte und Erfahrungen.
Wir werden regelmäßig von französischen Mandanten in Anspruch genommen, die rechtlichen Beratungsbedarf in Bezug auf Deutschland haben oder Prozessvertretung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten im Inland suchen. Umgekehrt begleiten wir deutsche Unternehmen im Rahmen ihres Frankreichgeschäfts.
Typische Aufgabenstellungen in diesem Bereich sind
- außergerichtliche Verhandlungsführung bei der Anbahnung oder Abwicklung von Kontrakten
- Begleitung deutscher Mandanten im Rahmen von Rechtsstreiten vor französischen Gerichten; dies in der Regel in Kooperation und Abstimmung mit französischen Partnerkanzleien
- Prozessführung für französische Unternehmen in Zivil- und Handelssachen vor deutschen Gerichten
- Beratung und Vertretung deutscher und französischer Unternehmen bei grenzüberschreitenden Problemstellungen insbesondere aus dem Bereich des Transportrechts, des grenzüberschreitenden Handelskaufs, der Waren oder Kreditsicherung, des Markenrechts und des Handelsvertreterrechts
- Forderungsbeitreibung in Deutschland auf Basis französischer oder noch zu schaffender deutscher Vollstreckungstitel
- erbrechtliche Beratung und Abwicklung von Erbfällen bei grenzüberschreitenden Bezügen
Ihr Ansprechpartner:
Deutsch-spanischer Rechtsverkehr
Kollegium Völker berät insbesondere Privatpersonen sowie mittelständische Unternehmen bei Rechtsfragen im deutsch-spanischen Verkehr. Unser Seniorpartner ist seit seinem Studium in Spanien mit dem spanischen Recht und der Sprache vertraut sowie Gründungsmitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung bei Grundstückserwerb und Erbfällen unter Einschluss in Spanien belegenen Vermögens. Sofern erforderlich nutzen wir hierbei unsere langjährigen Erfahrungen und Kontakte zu örtlichen Spezialisten oder spezialisierten deutschen Notaren.
Ihre Ansprechpartner:
Erbrecht
Im Erbrecht deckt unsere Beratung das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit ab.
Kollegium Völker berät frühzeitig bei der Gestaltung Ihrer Erbfolgeregelung. Hierbei entwerfen wir Erbverträge oder Testamente, die speziell Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen. Wir beraten auch bei der Nachfolgeregelung in Unternehmen. In den kommenden Jahren steht vielfach ein Generationenwechsel bevor, der frühzeitig einer zielsicheren Regelung bedarf.
Ferner sind wir tätig als Testamentsvollstrecker und vertreten Ihre Interessen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder im Bereich des Pflichtteilsrechts.
Durch die Ausrichtung unserer Kanzlei auf bürgerlich-rechtliche Sachverhalte sind wir in der Lage, unsere Mandanten auch bei verbundenen Problemen aus anderen Rechtsgebieten (etwa Gesellschafts-, Familien-, oder Bankrecht) kompetent zu beraten.
Familienrecht
Auf dem Gebiet des Familienrechts ist unsere Kanzlei seit ihrer Gründung für Ihre Anliegen da. Eine persönliche Betreuung ist dabei für uns selbstverständlich.
Die Tätigkeit von Kollegium Völker umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung, vor allem bei der Gestaltung von Eheverträgen. Wir beraten dabei neben Privatleuten insbesondere auch Selbstständige und Unternehmer über Möglichkeiten zum Schutze des eigenen Vermögens.
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die außergerichtliche Beratung und Vertretung im Falle von Trennung und Scheidung und das Entwerfen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen und kostengünstigen Regelung von Streitfragen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in einem erforderlichen gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Scheidung, Unterhalt oder Zugewinnauseinandersetzung. Wir vertreten Sie dabei auch bei einvernehmlichen Scheidungen und kommunizieren mit Ihnen gerne per E-Mail ("Internet-Scheidung" oder "Online Scheidung"). Sprechen Sie uns an.
Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig auch im internationalen Familienrecht, also Fällen mit internationalem Bezug. Im Bereich der vielfältigen Bezüge des Familienrechts zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Bank- und Erbrecht, können wir unsere Mandanten durch die Ausrichtung unserer Kanzlei auf privatrechtliche Rechtsgebiete kompetent aus einer Hand beraten, so dass Ihre Angelegenheiten insgesamt hier geklärt werden können.
Ihre Ansprechpartner:
Haftpflichtrecht
Unter dem Eindruck weit verbreiteter Haftpflichtversicherungen wird heute in nahezu allen Lebensbereichen ein Unfall schnell zum Haftungsfall. Dies gilt insbesondere im Bereich der so genannten Verkehrs- bzw. Verkehrssicherungspflichten, der Produkthaftung sowie im Arzthaftungsbereich.
Kollegium Völker berät und vertritt vor allem Versicherer, Gemeinden, öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Nationales und internationales Handelsrecht
Im wichtigen Bereich des Handelsrechts berät und vertritt Kollegium Völker Mandanten vom Einzelkaufmann bis zur bedeutenden mittelständischen Unternehmensgruppe oder Konzernunternehmen in nahezu allen Bereichen ihres Tagesgeschäfts, wobei sich im Laufe der Zeit besondere Schwerpunkte gebildet haben.
Sie profitieren von unserer Erfahrung insbesondere bei
- der Gestaltung von Verträgen einschließlich ihrer etwaigen vorhergehenden Verhandlung
- dem Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das nationale und internationale Geschäft
- der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen insbesondere im grenzüberschreitenden Warenhandel
- der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Handelsvertreterverhältnissen gerade auch im internationalen Vertrieb
- der Prozeßvertretung vor nationalen und der Begleitung von gerichtlichen Verfahren vor ausländischen Gerichten
- ihrem Frankreichgeschäft
Wir legen großen Wert auf individuelle Betreuung unserer Mandanten - soweit angezeigt auch im Team. Unser Ziel ist stets eine langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehung, denn neben gegenseitigem Vertrauen, ist Vertrautheit mit dem Unternehmen des Mandanten für die Qualität der Beratungsleistung von essentieller Bedeutung.
Immobilienrecht
Rund die Hälfte des privaten als auch des betrieblichen Vermögens in Deutschland sind Immobilien. Die Wohnung und die Gewerbeimmobilie haben als Lebens- und Arbeitsraum zentrale Bedeutung. Dies verlangt eine sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Vorgaben und vertiefte Kenntnisse der vertraglichen Möglichkeiten. Wir begleiten Sie in allen Rechtsfragen vom Erwerb, über die Nutzung bis zur Veräußerung ihrer Immobilie.
Bei Gericht vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen Verfahren einschließlich den speziellen Verfahren des Wohnungseigentums und der Teilungsversteigerung.
Unsere Leistungen:
- Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit Grundstücken
(Grundstückskaufverträge, Wohnungskaufverträge, Bauträgerverträge u.a.) - Grundstückbezogene Finanzierungsfragen
- Beratung und Vertretung zu Ihren vertraglichen Rechten bezüglich Kaufpreis, Übergabe, Mängel, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz
- Vertretung bei Grundstücksstreitigkeiten
- Beratung rund um Ihre Immobilie bei Scheidung und Erbfall
- Beratung und Vertretung im Maklerrecht
Ihre Ansprechpartner:
RAin Dagmar Völker - Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Insolvenzrecht
Kollegium Völker vertritt die Interessen von Gläubigern (Geld- oder Warenkreditgebern) im Falle der Insolvenz von Geschäftspartnern.
Hierzu gehört insbesondere
- die Geltendmachung von Aussonderungs- oder Absonderungsrechten d.h. die Realisierung von Vermögenswerten, die dem Schuldner unter Eigentumsvorbehalt überlassen oder von diesem zur Sicherheit übereignet oder abgetreten wurden
- die Abwehr von Anfechtungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter
- die Prüfung und Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen im Falle zweifelhafter Weggabe von Vermögenswerten durch den Schuldner in der Krise
- die Vertretung von Gläubigern im Insolvenzplanverfahren
- die Prüfung und ggf. Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Leitungsorganen von Gesellschaften bzw. deren Abwehr
- Die Vertretung von Verbrauchern im Rahmen von Verbraucherinsolvenz bzw. Verfahren zur Restschuldbefreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Ihr Ansprechpartner:
Internationales Zivilprozessrecht
Kollegium Völker ist aufgrund eigener sprachlicher Kompetenz im Verbund mit z.T. besonderer länderspezifischer Erfahrung und Ausbildung sowie einer Vielzahl erprobter Kontakte zu Anwälten insbesondere im europäischen Ausland in der Lage, seine deutsche Klientel auch bei Rechtsproblemen im Ausland beratend zu begleiten.
Wir haben es dabei bislang bewußt vermieden, uns einem festen internationalen Netzwerk anzuschließen, das zur generellen Benennung oder Beauftragung bestimmter Mitgliedskanzleien zwingt. Dies hat für unsere deutschen Mandanten den Vorteil, dass in der Regel eine geographisch vorteilhaft gelegene Partnerkanzlei mit ausgewiesener Erfahrung und Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet beauftragt werden kann.
Umgekehrt können wir auch unseren ausländischen Mandanten eine spezialisierte Dienstleistung und Korrespondenz in den Sprachen Französisch, Englisch und Spanisch bei typischen Rechtsproblemen in Deutschland bieten.
Zu unseren hauptsächlichen Aufgabenstellungen in diesem Bereich gehören:
- die begleitende Beratung inländischer Unternehmen oder inländischer Privatleute bei gerichtlichen Verfahren im europäischen Ausland oder in den USA
- die Vertretung ausländischer Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland
- die Vertretung inländischer Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsbezug
- die Vertretung inländischer oder ausländischer Unternehmen in Schiedsverfahren
- die Durchsetzung im Ausland ergangener Urteile oder ausländischer Schiedssprüche in Deutschland
Kaufrecht
Wir beraten unsere Mandanten seit Gründung unserer Kanzlei zu allen Fragen des Kaufrechts. Wir zeigen verschiedene Möglichkeiten zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf, führen Verhandlungen und vertreten unsere Mandanten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Auf Verkäuferseite vertreten wir unsere Mandanten von der Abwehr überzogener Kundenansprüche bis hin zur Durchsetzung offener Rechnungen. Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit bieten wir ferner an, Allgemeine Geschäftsbedingungen den branchenspezifischen Bedürfnissen anzupassen oder Möglichkeiten zur Verbesserung Ihres Mahnwesens aufzuzeigen.
Ferner übernimmt Kollegium Völker die Forderungseinziehung offener Posten.
Medizinrecht
Im Bereich des Arzthaftungsrechts vertreten wir seit vielen Jahren Versicherungen, Krankenhausträger sowie Ärzte und nichtärztliches Personal im Rahmen von Haftungsprozessen. Daneben stehen wir bereits im Vorfeld, etwa im Verfahren vor der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht, unseren Mandanten unterstützend zur Seite.
Neben der Beratung in Arzthaftungsfragen bieten wir Rat in Fragen des ärztlichen Berufsrechts an, etwa bei Konflikten mit Ärztekammern über die Grenzen des Werberechts oder bei dem Vorwurf anderweitig berufsrechtswidrigen Verhaltens. Unser im berufsständischen Recht erfahrener Kollege berät und vertritt Sie dabei in Verhandlungen mit der Ärztekammer oder vor den Berufsgerichten.
Daneben begleiten und vertreten wir Sie bei Kauf/Verkauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis oder Apotheke und fertigen für Sie alle erforderlichen Verträge. In enger Zusammenarbeit unserer Spezialisten prüfen und fertigen wir insbesondere auch Ihre zugehörigen Miet- und Arbeitsverträge.
Miet- und Pachtrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des privaten und des gewerblichen Miet- und Pachtrechts.
Gewerbliche Mietverträge bilden die Existenzgrundlage eines Unternehmens oder Gewerbebetriebs und sind somit von besonderer Bedeutung. Ob auf Vermieter- oder Mieterseite achten wir daher auf eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Möglichkeiten, ohne dabei die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Hintergrund treten zu lassen.
Privater Wohnraum hat als Lebensmittelpunkt für die Parteien ebenfalls einen besonderen Stellenwert. Da Streitigkeiten hier nicht selten emotional geführt werden, legen wir großen Wert darauf, die Probleme möglichst unter Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung zeitnah und sachgerecht für alle Beteiligten zu lösen.
Zu unserem Tätigkeitsumfang gehört die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Fragen, die sich im Verlauf eines Miet- oder Pachtverhältnisses stellen. Wir beantworten ebenso Ihre Fragen zur zulässigen Miet- oder Pachtzinszinshöhe wie wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen bis hin zu allen sich anlässlich des Abschlusses oder der Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses stellenden Fragen unterstützen.
Ihre Ansprechpartner:
RAin Dagmar Völker - Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schadensrecht
Nicht nur im Straßenverkehr kommt ein Unglück unverhofft und kann zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten führen. Schon das Ausfüllen der Schadensmeldung bereitet Probleme und kann bei fahrlässigen Falschangaben bis zum Verlust des gesamten Anspruchs führen.
Kollegium Völker berät Sie hier sofort ab Schadenseintritt. Wir prüfen und beraten im Hinblick auf Ihre Ansprüche gegenüber Schädiger und Versicherung.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Traditionell beraten wir unsere Mandanten im gesamten Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Der oder die Beschuldigte ist mit der unbekannten Situation oftmals völlig überfordert, viele Fragen gehen einem durch den Kopf:
Ist es sinnvoll, schon bei der Polizei Angaben zu machen? Muß ich einer Vorladung der Polizei Folge leisten? Dürfen meine gesamten Geschäfts- /Patientenunterlagen so einfach beschlagnahmt werden? Was kann ich gegen meine Verhaftung tun?
Hier bedarf es eines erfahrenen Strafverteidigers, um Ihnen rechtlich und taktisch bestmögliche Hilfe angedeihen zu lassen. Unser Sachbearbeiter verfügt über eine reiche Erfahrung im Strafrecht und ist auch als Referent in der Polizeiausbildung tätig.
Kollegium Völker steht Ihnen von Beginn bis Ende des Verfahrens zur Seite, vor allen Gerichten in Deutschland.
Strassenverkehrsrecht
n allen Fragen rund um das Auto und den Straßenverkehr bietet Kollegium Völker Ihnen Beratung an. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl im strafrechtlichen Bereich als auch bei Ordnungswidrigkeiten gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörden.
Zugleich übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung bei Verkehrsunfällen. Dies umfasst etwa die Beauftragung eines geeigneten Gutachters oder die Auseinandersetzung mit Gegner und Versicherungen.
Transportrecht
Im Bereich des Gütertransportrechts, zu dem wir auch das Speditionsrecht, das Lagerrecht und das Recht der branchennahen logistischen Nebenleistungen zählen, vertreten wir seit Jahren neben Warentransport- und Verkehrshaftungsversicherern sowie Versicherungsmaklern auch deren Kunden, d.h. Unternehmen der verladenden Wirtschaft, des Verkehrsgewerbes und Warenempfänger.
Kollegium Völker übernimmt im Bereich des Transportrechts insbesondere:
- die Gestaltung von Transport-, Speditions-, Logistik- oder Lagerverträgen sowie von Kooperationsverträgen des Verkehrsgewerbes
- den Abgleich derartiger Verträge und der Haftungsrisiken mit dem Versicherungsschutz
- die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsverträgen einschließlich Regreßführung bzw. die Abwehr entsprechender Ansprüche, sollten diese nicht berechtigt sein
- die Geltendmachung berechtigter oder Abwehr unberechtigter sonstiger Ansprüche aus Verkehrverträgen z.B. hinsichtlich Fracht, Spediteursentgelt, Lagergeld, Tausch oder Bezahlung von Ladehilfsmitteln wie etwa Paletten oder Standgeldansprüchen.
Die Mandate weisen regelmäßig internationale Aspekte auf und bedingen häufig besondere Branchen und Sprachkenntnis. Unsere Sachbearbeiter sind durch wissenschaftliche Tätigkeit als Autor oder Referent sowie durch Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Fachorganisationen ausgewiesen.
Auch auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Straßenverkehrsrechts oder bei vorgeworfenen Verstößen gegen Fahrpersonal- oder Kabotagevorschriften finden Sie bei uns spezialisierte Berater, so dass wir uns in besonderem Maße als Partner von Transport- und Logistikunternehmen sehen.
Ihre Ansprechpartner:
RA Dr. Christian Völker - Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Versicherungsrecht
Der Bereich des Versicherungsrechts umfasst die Klärung von Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern bzw. den aus Versicherungsverträgen Begünstigten.
Hier wird Kollegium Völker nicht nur von Seiten der Versicherungswirtschaft - auch mit der Führung von Musterprozessen - beauftragt. Auch die Interessen und Rechte von Begünstigten aus Versicherungsverträgen jedweder Sparte (u.a. Gebäudeversicherung, Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung) werden geprüft und verteidigt.
Besondere Expertise besteht auf dem Gebiet des Transportversicherungsrechts (Warentransportversicherung und Haftungsversicherung der Verkehrsunternehmen).
Zu unseren regelmäßigen Aufgabenstellungen in gerichtlichen Verfahren oder in deren Vorfeld gehören insbesondere:
- die Prüfung des Bestehens und des Umfangs von Versicherungsschutz
- die Prüfung von Leistungsverweigerungsrechten des Versicherers etwa aufgrund schweren Verschuldens, Obliegenheitsverletzungen oder eines Risikoausschlusses
- Durchsetzung oder Abwehr von Regressansprüchen von Versicherungsunternehmen
- die Durchsetzung von Prämienansprüchen bzw. die Abwehr derartiger Ansprüche, sollten sie nicht begründet sein
- Unterstützung beim Abgleich des tatsächlichen Risikos mit dem bestehenden oder einzudeckenden Versicherungsschutz.
Ihre Ansprechpartner:
Wohnungseigentumsrecht
Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir Sie als Wohnungseigentümer in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Fragen, die sich aus den Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts ergeben. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber den Miteigentümern und der Verwaltung ebenso wie bei Fragen, die sich aus der Abgrenzung von Gemeinschafts- zu Sondereigentum bzw. durch Überschreitung einzelner Nutzungsrechte, etwa durch Baumaßnahmen ergeben.
Daneben vertreten wir regelmäßig Verwaltungen bei der Klärung und Umsetzung wohnungseigentumsspezifischer Fragen und der Beitreibung von Wohngeldrückständen gegenüber einzelnen Miteigentümern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung der Gemeinschaft oder der Verwaltung zu allen Fragen der Wohnungseigentümerversammlung, hierbei insbesondere die Überprüfung und ggf. gerichtliche Anfechtung von Wohngeldabrechnungen und in der Versammlung gefassten Beschlüssen.
Ihre Ansprechpartner:
RAin Dagmar Völker - Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht